Jahresbericht 2021
Recht

Recht

Im Berichtsjahr 2021 standen Planung und Durchführung der Wahl der IHK-Vollversammlung im Mittelpunkt des Bereichs „Recht“. Bereits zu Beginn des Jahres wurde die Wahlordnung überarbeitet, aktualisiert und mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abgestimmt. Dabei wurden die Wahlgruppen den wirtschaftlichen Verhältnissen im Kammerbezirk angepasst. Im Anschluss daran stand die Organisation der Wahl.

Zur Wahl traten insgesamt 111 Kandidaten an, davon zwölf Kandidatinnen. Im Vergleich zur Vollversammlungswahl 2016 waren dies zwei Kandidaturen mehr. 33 von 50 Vollversammlungsmitgliedern traten zur Wiederwahl an. Insgesamt wurden acht Kandidatinnen und 22 neue Vollversammlungsmitglieder gewählt.

Auch interessant: Das Durchschnittalter der neu gewählten Vollversammlung liegt bei 51,6 Jahren. Im Vergleich dazu lag das Durchschnittsalter der Vollversammlung im Jahr 2016 bei 52,7 Jahren.

Eine wichtige Tätigkeit war die Unterstützung des von der amtierenden Vollversammlung bestellten Wahlausschusses durch eine umfassende rechtliche Begleitung des Wahlverfahrens. Um mögliche Verfahrensfehler zu vermeiden und Problemfällen vorzugreifen, bedurfte es der Klärung zahlreicher Rechtsfragen.

Digitalisierung im Steuerrecht

Die IHK nimmt im Bereich des Gewerberechts auch hoheitliche Tätigkeiten war. Sie ist zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter. In der Praxis prüft die IHK die Erlaubnisvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung. Anschließend überwacht sie die Einhaltung bestehender Weiterbildungspflichten anhand eingereichter Prüfberichte. Nach Einführung der Weiterbildungspflicht im Jahr 2018 wurde die Überprüfung im Berichtsjahr für die Immobilienverwalter erstmalig durchgeführt.

Wie auch im vergangenen Berichtsjahr konnte die IHK 2021 erfolgreich zahlreiche digitale Veranstaltungen für Immobilienmakler zu unterschiedlichen Themen anbieten. Sie gewährleistete damit das Weiterbildungsangebot auch ohne Präsenzveranstaltungen. Die Webinare hatten ein positives Feedback durch die Teilnehmer.

Webinare für Makler und Verwalter

Die IHK steht ihren Kammermitgliedern in allen Rechtsgebieten als erste Ansprechpartnerin zur Verfügung. Insbesondere kleine und mittelständische Mitgliedsunternehmen nehmen das Angebot der rechtlichen Erstauskunft in Anspruch. Die Beratung erfolgt telefonisch, durch einen Mailaustausch oder im persönlichen Gespräch. Herausragende Relevanz hatten 2021 die Vorschriften der geltenden Corona-Verordnung und die Anforderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Betriebe.

Neben der Rechtsauskunft an einzelne Mitgliedsunternehmen hat die IHK in 2021 die Betriebe durch monatliche Artikel zu aktuellen Rechtsthemen und über relevante rechtliche Änderungen bzw. anstehenden Gesetzesänderungen informiert. So wurden Themen wie z.B. der Datenschutz und das Arbeitsrecht in der IHK-Zeitschrift und auf der Homepage aufgegriffen und erläutert. Digitale Vortragsveranstaltungen rundeten das Angebot ab.

Um die Einhaltung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter auch während der Corona-Pandemie im IHK-Bezirk gewährleisten zu können, haben wir im Berichtsjahr für die betroffenen Gewerbetreibenden erstmalig spezielle Webinare angeboten. Dieses Angebot wurde von unseren Mitgliedsunternehmen sehr gut angenommen.

Recht in Kurzform

  • IHK passte Wahlordnung an
  • IHK bietet Webinare für Makler und Verwalter an