Jahresbericht 2021
Handel

Handel

Der Einzelhandel im IHK-Bezirk (ausgenommen Anbieter von Gütern des täglichen Bedarfs) litt auch im Berichtsjahr wieder stark unter dem coronabedingten Lockdown in der ersten Jahreshälfte. Darüber hinaus herrschte vielerorts Unzufriedenheit mit den gesetzlichen Regelungen zu "verkaufsoffenen Sonntagen", die in der zweiten Jahreshälfte in zahlreichen Städten geplant, aber nur in wenigen tatsächlich durchgeführt wurden. Grund dafür war in der Regel, dass die Genehmigungsbehörden die gesetzlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansahen und eine Genehmigung deshalb versagten oder weil die Genehmigungen der Kommunen beklagt bzw. Klagen in Aussicht gestellt wurden.

 

Heimat shoppen hat sich etabliert

Heimat shoppen hat sich etabliert

Bereits zum dritten Mal in Folge hat die IHK zusammen mit dem Einzelhandelsverband Ostfriesland e. V. im Berichtsjahr das "Heimat shoppen" initiiert. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Marketingkampagne zur Stärkung der Innenstädte und Ortskerne. Sie soll dazu beitragen, die Bedeutung des Einkaufs vor Ort hervorzuheben und bei Kunden und Gewerbetreibenden in den Vordergrund zu rücken. Gerade in Zeiten von Corona ist der lokale Einkauf wichtig, denn die Lockdowns haben einen spürbaren Trend zur Digitalisierung und damit zum Online-Shopping ausgelöst. An den "Heimat shoppen"-Aktionstagen im September haben die Handels- und Gewerbevereine in Esens, Großheide, Hage, Marienhafe, Norden, Südbrookmerland und Wittmund teilgenommen. Sie haben die Kampagne mit zahlreichen individuell gestalteten Aktionen mit Leben gefüllt.

Quartiersinitiative (BID) gestartet

Mit Beschluss des Landtags zum Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) wurde im Berichtsjahr auch für Niedersachsen die rechtliche Grundlage zur Errichtung von BIDs geschaffen. Die auf dieser Grundlage getätigten Aufwertungsmaßnahmen können einen wesentlichen Beitrag zur Werterhaltung/-steigerung von Immobilien, zur stärkeren Frequentierung von Einkaufslagen sowie zur Vermeidung von Leerständen leisten. Im Wesentlichen sind für die Umsetzung eines BIDs die lokalen Eigentümer und Gewerbetreibende gefordert. Sie entwickeln ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zur Aufwertung ihres Quartiers oder ihres Straßenzugs und teilen die Finanzierung dafür fair auf allen Schultern auf. Dabei wird die BID-Abgabe wie eine Steuer von der Kommune eingezogen – deshalb bedarf es neben dem Quartiergesetz des Landes einer weiteren rechtlichen Grundlage auf Ortsebene in Form einer kommunalen Satzung.

Handel in Kurzform

  • Der Corona Lockdown hat den Handel im ersten Halbjahr schwer getroffen
  • Marketingkampagne "Heimat-Shoppen" zeigt Erfolge
  • Land hat Grundlage für BIDs geschaffen